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Twitter und der Lerneffekt – e-petitionen

Heute gab es mal wieder was neues dank der Nutzung von Twitter zu lernen:

Es gibt seit 2005 die Möglichkeit, Petitionen auch via Internet an den Bundestag zu richten.

Petitionen sind Bitten oder Beschwerden, die jemand für sich selbst oder einen anderen vortragen kann. Öffentliche Petition sind Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind. Diese können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.

Quelle: FAQ des entsprechenden Internetauftritts: https://epetitionen.bundestag.de/


Kennen gelernt habe ich das aufgrund der Bitte von jemanden, dem die folgende Petition wichtig genug war, um zur Mitunterzeichnung aufzurufen Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009

Wenn es gelingt, dass innerhalb von 3 Wochen (seit gestern) 50.000 oder mehr Personen diese Petition mitzeichnen, erlangt sie die im Quorum mitgeteilte Anzahl von Stimmen. Dann würde sie im Petitionsausschuss öffentlich beraten werden.

Ich finde es sehr interessant, dass für die Petition heute nachmittag bereits knapp 20.000 Personen bereit waren, diese mitzuzeichnen. Um eine solche Mitzeichnung vornehmen zu können, ist die Registrierung bzw. Anmeldung auf der Seite notwendig, bei der diverse Kontaktdaten abgefragt (nicht jedoch nachher auch öffentlich zugänglich angezeigt!) werden.

Nachtrag:
Interview mit Franziska Heine, Hauptpetentin der ePetition gegen Netzsperren