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Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auch für Privatpersonen

Gilt auch für PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung.


Für Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen insofern steuerlich absetzbar, als dass maximal 4.000,00 Euro pro Jahr und Haushalt geltend gemacht werden können. 20% der in Rechnung gestellten und per Überweisung beglichenen Arbeitsleistung ist in diesem Falle absetzbar.

Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer zum Beispiel als Arbeitsmittel ohnehin abgesetzt wird.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung