Gilt auch für PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung.
Für Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen insofern steuerlich absetzbar, als dass maximal 4.000,00 Euro pro Jahr und Haushalt geltend gemacht werden können. 20% der in Rechnung gestellten und per Überweisung beglichenen Arbeitsleistung ist in diesem Falle absetzbar.
Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer zum Beispiel als Arbeitsmittel ohnehin abgesetzt wird.