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Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auch fĂĽr Privatpersonen

Gilt auch fĂĽr PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung. FĂĽr Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen insofern steuerlich absetzbar, als dass maximal 4.000,00 Euro pro Jahr und Haushalt geltend gemacht werden können. 20% der in Rechnung gestellten und per Ăśberweisung beglichenen Arbeitsleistung ist in diesem Falle absetzbar. Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer […]