Twitter und der Lerneffekt – e-petitionen

Heute gab es mal wieder was neues dank der Nutzung von Twitter zu lernen:

Es gibt seit 2005 die Möglichkeit, Petitionen auch via Internet an den Bundestag zu richten.

Petitionen sind Bitten oder Beschwerden, die jemand für sich selbst oder einen anderen vortragen kann. Öffentliche Petition sind Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind. Diese können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.

Quelle: FAQ des entsprechenden Internetauftritts: https://epetitionen.bundestag.de/

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