Ich wollte ja schon ziemlich lange einen eSmart. Jetzt habe ich einen solchen käuflich erworben. Gebraucht, obwohl ich dadurch keine Förderung in Anspruch nehmen kann. Damit ich wiederfinde, was mir seither an neuem Wissen begegnet, gibt es jetzt wohl erst mal Beiträge dazu.
Tag 1
- Für ein abzumeldendes Fahrzeug kann nur dann das Nummernschild für drei bis sechs Monate reserviert werden, wenn das online vorgenommen wird. Direkt vor Ort beim KVA? Fehlanzeige, erst recht, wenn das ursprüngliche Kennzeichen in einem anderen Bundesland vergeben wurde.
- Das Abmelden des bisherigen Smarts bei gleichzeitiger Anmeldung des neuen (gebrauchten) eSmarts hat mich gelehrt, dass ich mit einer freiberuflichen Tätigkeit kaum eine Chance habe, ein Kennzeichen zu verwenden, was ich bisher verwendet habe – Vorabreservierung hin oder her.
Tag 2
- Ein älterer eSmart ohne die inzwischen „übliche“ Reichweite hat schöne Zusatzfunktionen wie eine Klimaanlage, Sitzheizung und ähnliches. Die lassen sich allerdings nur auf Kurzstrecken nutzen. Alles, was Strom benötigt – übrigens zu einem erheblichen Teil auch die Lüftung! – zapft den Akku an und verkürzt die mögliche Strecke um 20-30%.
- Es gibt Ladesäulen, die entgegen der gängigen Ansicht von Menschen und Apps nur dann genutzt werden können, wenn die Verwaltung des entsprechenden Grundstücks die Zustimmung dazu gibt.
Tag 3
- Ein Gebrauchtwagenhändler, der weder neue Scheibenwischerblätter noch einen ausreichend Strom gebenden Transponder-Schlüssel zur Verfügung stellt, ist schon auch etwas nervig.
- Nach Auskunft des Ordnungsamts darf ein Fahrzeug mit einem E am Ende des Kennzeichens deutlich mehr als ein eSmart, der kein solches E am Ende trägt. Ladestationsplätze (mit Parkscheibe!) nutzen, ohne zu laden. Daneben liegende Parkplätze ohne Parkschein aus dem Automaten, aber mit Parkscheibe nutzen. Wäre mir das vorher bekannt gewesen, hätte ich mich wohl für ein solches Kennzeichen entschieden.
